Hartz IV


DIE LINKE. KV Birkenfeld/OV Idar-Oberstein erweitert Hartz IV-Information
 

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Bis in die höchste Instanz
So viele Hartz-Klagen wie nie
Deutschlands höchstes Sozialgericht hat immer mehr zu tun. Das liegt vor allem daran, dass bedürftige Hartz IV-Empfänger immer öfter vor Gericht ziehen, und dann durch alle Instanzen. Meist geht es um die Verfassungsmäßigkeit von Regelleistungen und die Anrechnung von Einkommen.
 
Die Verfahrensflut am Bundessozialgericht steigt weiter stetig an. 2011 zählte das Gericht knapp 3300 Neueingänge, mehr als je zuvor, sagte Gerichtspräsident Peter Masuch in Kassel. Mit ein Grund: Bedürftige Hartz-IV-Empfänger streiten mehr als früher um ihre Rechte bis vor die höchste Instanz. Deshalb sei die Zahl der Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden am BSG "deutlich gestiegen", sagte Masuch bei der Jahrespressekonferenz des Gerichts.
Gestritten wird laut Masuch vor allem um Verfassungsmäßigkeit von Regelleistungen für Arbeitssuchende sowie die Berücksichtigung von Einkommen bei Sozialhilfeleistungen.
Dass die Bedürftigen ihre Ansprüche immer mehr vor Gericht durchsetzen wollen, zeigt sich auch an der Entwicklung der Klagen an Sozialgerichten in erster Instanz bundesweit. Laut BSG stieg die Zahl der Verfahren insgesamt von knapp 99.000 im Jahr 2006 auf mehr als 204.000 im vergangenen Jahr. Den leichten Rückgang gegenüber 2010 um rund 15.000 Verfahren begründete das Gericht damit, dass grundlegende Fragen der Versorgung mittlerweile geklärt seien und es deshalb vor allem zu weniger einstweiligen Rechtschutzverfahren gekommen sei.
 
Masuch warnte zudem mit Blick auf entsprechende Medienberichte die Bundesregierung vor "neuen Eingriffen in die Sozialkasse" im Bundeshaushalt 2013. "Ich frage, mit welcher Rechtfertigung der Rettungsschirm für die Finanzmarktkrise durch Einsparungen im Sozialhaushalt finanziert werden könnte". Die Sozialkassen seien keineswegs üppig ausgestattet, sondern benötigten ihre Finanzreserven für die bevorstehende demographische Entwicklung.
 "Wer sich jetzt am Sozialbudget vergreift", versündige sich an kommenden Generationen, sagte Masuch.
Quelle: AFP
Adresse:
http://www.n-tv.de/politik/So-viele-Hartz-Klagen-wie-nie-article5555966.html
 
 

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Hartz IV  und DIE LINKE.

Pressedienst
25.11.2010 von Gregor Gysi, Katja Kipping

CDU/CSU und FDP betrügen Hartz IV-Betroffene um mindestens 28 Euro

„CDU/CSU und FDP betrügen die Betroffenen von Hartz IV allein mit den beiden offensichtlichsten Tricksereien um 28 Euro. Das ist die ganze unsoziale Wahrheit von Schwarz-Gelb“, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi zur von der LINKEN angeforderten Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze durch das Statistische Bundesamt, die den minimalsten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion ergänzt. „Es ist erbärmlich und eine Schande, dass Frau von der Leyen, Frau Merkel und Herr Westerwelle die Verfassung brechen und den Ärmsten der Armen ein menschenwürdiges Existenzminimum bewusst vorenthalten.“

Das Statistische Bundesamt hatte im Ergebnis der Neuberechnung auf Basis der untersten 20 Prozent der Haushalte und unter Herausrechnung der so genannt verdeckt Armen aus der Referenzgruppe einen Regelsatz von 389,71 Euro festgestellt. Unter Berücksichtigung der von der Koalition vorgesehenen Inflationsanpassung von 0,55 Prozent ergibt sich ein Regelsatz von 391,85, gerundet 392 Euro.

Gregor Gysi: „Damit ist zugleich völlig klar, dass dieses Gesetz von vornherein verfassungswidrig ist. Die Abgeordneten des Bundestages, der Bundesrat und der Bundespräsident müssen sich darüber im Klaren sein, dass das von der Koalition vorgelegte Gesetz dem Grundgesetz widerspricht. Sollte es in dieser Form dennoch Gesetzeskraft erlangen, ist eine sofortige Klage in Karlsruhe unumgänglich.“

Katja Kipping: „Wir werden Ihnen am Montag die Ergebnisse weiterer Korrekturberechnungen und damit einen Regelsatz vorstellen, der in jeder Hinsicht Geist und Buchstaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts entspricht, damit deutlich auch über 392 Euro liegt und ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert.“


§ 21 neu gefasst durch Gesetz vom xx.03.2011, in Kraft ab 01.01.2011

Mehrbedarf für Warmwasser ab 01.01.2011
Mehrbedarf [Pauschalen] für Warmwasser bei dezentral zubereitetmwasser
Regelbedarfsstufe Mehrbedarf in % Betrag Regelbedarfshöhe
1.   2,3%            8,00 364
2.   2,3%            8,00 328
3.   2,3%            7,00 291
4.   1,4%            4,00 287
5.   1,2%            3,00 251
6.   0,8%            2,00 215
Im Gesetz wird das Warmwasser der KdU zugeordnet und bei zentral zubereitetem Warmwasser dieses in tatsächlicher, aber angemessener Höhe im Rahmen von § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II übernommen. Bei dezentral zubereiteten Warmwasser, besteht nun ein Anspruch über den „Nebenregelsatz“ (Fr. v. der Leyen am 21.2.2011 im Deutschlandfunk)
in Form dieses Mehrbedarfes für Warmwasser nach § 21 Abs. 7 SGB II.

 

§ 21 SGB II

(7) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf aner-kannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 aner-kannt werden. Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils

1. 2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4,

2. 1,4 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder § 23 - 22 -

Nummer 1 bei Leistungsberechtigten im 15. Le-bensjahr,

3. 1,2 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder

4. 0,8 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,

soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf be-steht oder ein Teil des an-gemessenen Warmwasser-bedarfs nach § 22 Absatz 1 anerkannt wird.

(8) Die Summe des insgesamt anerkannten Mehrbe-darfs nach den Absätzen 2 bis 5 darf die Höhe des für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebenden Regelbedarfs nicht übersteigen.

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Pressemitteilung vom 09.03.2011

Tipp für Geringverdiener und Erwerbslose:

Nachzahlung sichern und neue Leistungen für Kinder beantragen

Um sich eine Nachzahlung zu sichern, müssen Hartz-IV-Bezieher und andere einkommensschwache Haushalte nun schnell die neuen Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche beantragen. Darauf hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen am Mittwoch in Berlin aufmerksam gemacht.

„Leistungsberechtigte müssen schnell handeln, um kein Geld zu verschenken”, erläutert Martin Künkler von der KOS. Dabei gehe es, so Künkler weiter, „für einkommensschwache Haushalte um richtig viel Geld.” Die Nachzahlung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März beträgt laut KOS mindestens 30 Euro. Wird in der Schule oder der Kita ein Mittagessen angeboten, dann sind es sogar mindestens 108 Euro pro Kind. Hinzukommen kann noch eine Erstattung der Kosten für Schülermonatsfahrkarten sowie Schul- und Kita- Ausflüge.

„Das Geld bekommen Hartz-IV- und Sozialhilfeberechtigte aber nur, wenn sie spätestens bis zum 31. April einen Antrag stellen”, betont Martin Künkler. Anspruch auf eine Nachzahlung haben auch Bezieher von Wohngeld oder dem Kinderzuschlag. Für diesen Personenkreis wird sogar der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai über eine Nachzahlung abgegolten. Entsprechend können Anträge bis Ende Mai gestellt werden und die Auszahlbeträge liegen höher. Sie betragen mindestens 50 Euro pro Kind beziehungsweise mindestens 180 Euro bei einer Mittagsverpflegung.

Eigentlich werden die Leistungen des so genannten Bildungspakets fast ausschließlich nicht als Geldleistung sondern nur in Form von Gutscheinen gewährt oder direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet. Die Nachzahlung als Geldleistung wird notwendig, da sich das Gesetzgebungsverfahren verzögerte und nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert zum 1.1.2011 in Kraft treten konnte. Für die Nachzahlungen gelten auch erleichterte Bedingungen: So muss nicht nachgewiesen werden, dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat oder tatsächlich Angebote von Vereinen genutzt hat.

Die KOS kritisiert die kurze Frist von wenigen Wochen für Anträge auf eine Nachzahlung. „Nun sollen die Leistungsberechtigte ausbaden, dass der Gesetzgeber keine Neuregelung zum Jahresbeginn hinbekommen hat”, sagte Martin Künkler. Die KOS fordert das Arbeitsministerium auf, dafür Sorge zu tragen, dass Leistungsberechtigte über mögliche Nachzahlungen und die Antragsfristen informiert werden. „Das Arbeitsministerium preist zwar im Internet das Bildungspaket mit bunten Bildern und schönen Worten an, erwähnt aber an keiner Stelle die Fristen, die für eine Nachzahlung einzuhalten sind”, kritisiert Künkler weiter.

Weitere Informationen für Betroffene sowie ein Musterantrag stehen auf der

 Internetseite der KOS: www.erwerbslos.de


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