
Bürger für Bürger
Bürgerbegehren
Die Mitglieder eines Rates oder Kreistages fällen wichtige Entscheidungen vor Ort. Doch die Bürgerinnen und Bürger können sich einmischen. Mit einem Bürgerbegehren werden neue Themen auf die politische Tagesordnung gesetzt. Auch eine von Kommunalpolitikern getroffene Entscheidung kann rückgängig gemacht werden. Ist ein Begehren erfolgreich, kommt es zum Bürgerentscheid: Die Wählerinnen und Wähler fällen dann den endgültigen Beschluss.
In letzter Zeit haben Bürgerentscheide gegen die Privatisierung kommunalen Eigentums einen starken Aufschwung genommen. Menschen wehren sich gegen den Verkauf ihrer Stadtwerke, der kommunalen Krankenhäuser oder der städtischen Wohnungen. Sie befürchten vor allem eine Verteuerung und Verschlechterung der Leistungen, den Abbau sozialer Standards und die Vernichtung von Arbeitsplätzen.
Derzeit sind die formalen Hürden zur Zulassung von Bürgerbegehren und zur Abstimmung der Bürgerentscheide sehr hoch. Die Anzahl der erforderlichen Zulassungsunterschriften ist in den meisten Bundesländern hoch angesetzt. Für die Annahme des Bürgerentscheides ist nicht nur die Mehrheit der abgegebenen Ja-Stimmen erforderlich. Es muss in fast allen Bundesländern zusätzlich noch ein bestimmter Anteil der Bürgerinnen und Bürger mit Ja abgestimmt haben. Dieser Anteil beträgt je nach Bundesland zwischen 15 Prozent und 33 Prozent der Stimmberechtigten. Ausschluss- oder Negativkataloge der Gemeindeordnungen verbieten Bürgerbegehren zu bestimmten Aufgaben der Kommune. Außerdem muss der Antrag einen zulässigen Vorschlag zur Kostendeckung der verlangten Maßnahme enthalten.
Für DIE LINKE sind direkte Demokratie und repräsentative Demokratie eng miteinander verknüpft. Sie sollen gemeinsam weiterentwickelt werden. DIE LINKE setzt sich für eine Demokratisierung der Gesellschaft ein, die allen Menschen gleiche Möglichkeiten der Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens garantiert. Die Verfahren müssen fair und bürgerfreundlich sein. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sollen zu allen Fragen durchgeführt werden können, zu denen auch die gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker Entscheidungen treffen. Die Anzahl der Zulassungsunterschriften soll gesenkt und an die Einwohnerzahl in der Kommune angepasst werden. Bürgerentscheide sollen auf Grund einfacher Mehrheiten zustande kommen. Einfache und kostengünstige Verfahren erleichtern die Durchführung von kommunale Bürgergehren und Bürgerentscheiden. Elektronische Abstimmungsmöglichkeiten müssen barrierefrei sein. Auch hier lebende Menschen aus Nicht-EU-Staaten sollen an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden teilnehmen können.
Demokratie
Demokratie – Herrschaft des Volkes – so lautet die schlichte Übersetzung des Wortes. Aber schon bei der Frage, wie diese „Herrschaft“ konkret aussehen soll, scheiden sich die Geister.
In den 60er Jahren glaubten viele, dass die Vereinigten Staaten von Amerika eine Demokratie seien. Und das, obwohl dort noch eine Politik der „Rassentrennung“ betrieben wurde. Auch die Schweiz schmückt sich schon über hundert Jahre mit dem Prädikat „demokratisch“: Aber bis 1971 wurde Frauen das volle Stimmrecht vorenthalten. Und schließlich nannten sich auch viele der ehemals sozialistischen Staaten Volksdemokratien. Was ist nun die Herrschaft des Volkes? Abraham Lincoln, kein Kommunist, sondern US-Präsident sagte 1863 schon etwas deutlicher, dass in einer Demokratie die Herrschaft aus dem Volk hervor gehe, durch das Volk und in seinem Interesse ausgeübt werde.
Demokratie zeige sich nicht nur daran, mit welchen Regeln Regierungen zustande kommen und wie weit politische und soziale Gleichheit und Freiheit verwirklicht sind, sondern auch, in wessen Interesse Herrschaft wahrgenommen wird.
Unsere repräsentative, parlamentarische Demokratie (das heißt, dass nach den Wahlen Regierung und vielleicht noch die Parlamentarier in eigener Verantwortung über den politischen Alltag entscheiden) ist weder das letzte Wort des Grundgesetzes noch der (Demokratie-)Geschichte. Sie ist zu verbessern durch Einführung von Elementen der direkten Demokratie und der besseren Kontrollmöglichkeiten.
Demokratie kann sich nicht in Wahlen erschöpfen. Schon das Grundgesetz bestimmt, dass das „Volk“ seine Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen ausübt (Art.20, 2). Volksabstimmungen, die Einführung einer Volksgesetzgebung sind möglich und erforderlich.
Zu einer funktionierenden Demokratie gehört für DIE LINKE. auch die staatliche Verantwortung und staatliche Bereitstellung der für ein menschenwürdiges Dasein notwendigen Güter und Leistungen - die öffentliche Daseinsvorsorge.
Die Demokratie muss ihre Bevölkerung schützen. Datenskandale von Lidl über Telekom bis Deutsche Bahn und die Krisenmaßnahmen der Bundesregierung zeigen, dass für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Bürgerrechte allenfalls zweiter Klasse gelten und Mitbestimmungsrechte über Unternehmenspolitik kaum existieren.
Für DIE LINKE ist Demokratie aktiver Schutz der Bürger- und Grundrechte. Beschränkt der Staat sie mit Gesetzen und anderen Maßnahmen behindert er den Souverän, das Volk, bei der Wahrnehmung seiner Interessen.
Demokratie ist kein „fertiger“ Zustand; Demokratie muss Tag für Tag von Bürgerinnen und Bürgern gelebt werden: auf allen Ebenen und in allen Bereichen - europäische, internationale wie kommunale Ebene bis hin zur Wirtschaft in der Kommune. Die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, die Politik direkt zu beeinflussen müssen deshalb erweitert und auch auf die Bundesebene übertragen werden.
DIE LINKE tritt für eine umfassende Demokratisierung aller Bereiche ein:
- Reformierung der öffentlichen Verwaltung hin zu einer bürgernahen Verwaltung;
- Ausbau demokratischer Strukturen in Wirtschaft und Arbeitswelt;
- Öffentliche Auseinandersetzung und Verantwortlichkeit der Bundesregierung für ihre Vorhaben und Maßnahmen;
- Ausweitung des Petitionsrechts, Ergänzung der Bürgerbeteiligungsverfahren um innovative Formen wie Runde Tische, Bürgergutachten sowie Bürgerforen;
- transparente Strukturen der Medien und Kontrolle der Arbeit von Lobbygruppen;
- Einführung eines Lobbyregisters.
- Einführung von Volksinitiative und Volksbegehren auf Bundesebene.
Bürgerrechte
Bürgerrechte setzen dem Staat Grenzen und verpflichten ihn und den Gesetzgeber, durch seine Gesetzgebung und seine Institutionen diese Grenzen zu respektieren. Bürgerrechte sind eine besondere Ausprägung der Grundrechte. Sie dürfen wie diese in ihrem „Wesenskern“ nicht angetastet werden. Einige Beispiele von Bürgerrechten im Grundgesetz:
- Versammlungsfreiheit (Art. 8)
- Vereinigungsfreiheit (Art.9)
- Freizügigkeit (Art.11)
- Berufsfreiheit
Bürgerrechte und der Umfang ihrer Geltung zeigen, wie demokratisch eine Gesellschaft im Alltag ist.
In den letzten Jahren nehmen die Eingriffe in Grund- und Bürgerrechte zu. Kritiker dieser Entwicklung sprechen von einer Ökonomisierung der Bürgerrechte, in dem sie mit anderen Rechten oder Werten regelrecht verrechnet werden. Die Würde des Menschen und das Recht auf Leben werden abgewogen und leichter befunden als das Recht der Bundeswehr eine Passagiermaschine abzuschießen, in der möglicherweise Terroristen sitzen. Die Versammlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger wird massiv eingeschränkt – siehe Heiligendamm 2007 - um zwei Handvoll PolitikerInnen eine ungestörte Konferenz zu bieten. Um die die eigenen PCs vor Durchsuchungen des Staates zu schützen, musste das Bundesverfassungsgericht eigens ein neues Grundrecht konstruieren und konnte den Schutz doch nicht umfassend durchsetzen.
DIE LINKE kämpft für die Verteidigung und Wiedereinsetzung der Grund- und Bürgerrechte als entscheidenden Maßstab für das Verhältnis Staat – Bürgerinnen und Bürger.
Sozialgesetze, Gesetze im Bereich der Inneren Sicherheit (Anti-Terrorgesetze), Datenschutzgesetze, Arbeitnehmerdatenschutz, Informationsrechte müssen auf ihre Grundrechtstauglichkeit überprüft und entsprechend korrigiert werden.
Es ist nicht hinnehmbar, wenn zum Bespiel durch den Bezug von Hartz-IV-Leistungen elemantare Grundrechte beschränkt werden.